Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist kein völkerrechtlicher Vertrag, der verbindlich ist. Vielmehr handelt es sich um eine Resolution – UN-Resolution 217 A (III) – der UN-Vollversammlung, der im Gegensatz zu Resolutionen des Sicherheitsrates keine verbindliche Wirkung hat. Die Menschenrechtserklärung besteht aus einer Präambel und 30 Artikeln. Darin wird deutlich
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Geschichte der UN-Menschenrechtserklärung
In der UN-Menschenrechtscharta – oder offiziell der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ – haben die Vereinten Nationen sich zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte bekannt. Auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 ist die Charta verkündet worden. Es ist kein Zufall, dass diese Erklärung der Menschenrechte so kurz
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