Rechtliches Gehör

Landgericht Bremen

In Artikel 10 beschreibt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ein rechtsstaatliches Verfahrensgrundrecht: den Anspruch auf rechtliches Gehör. Dieser Anspruch gilt für jedes Gerichtsverfahren, gleich ob Strafverfahren, Zivilprozess oder ein verwaltungsgerichtliches Verfahren. Artikel 10 beschreibt dabei einen Aspekt der Waffengleichheit: Jedermann, der vor Gericht erscheint, soll auch mit seinem Anliegen und

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Verhaftung und Ausweisung

Landgericht Bremen

Artikel 9 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte beschreibt den Schutz jedes Menschen vor willkürlicher Verhaftung oder Ausweisung. Artikel 9 verbietet weder die Verhaftung noch die Ausweisung. Der Staat ist und bleibt selbstverständlich befugt, Menschen festzunehmen oder auch des Landes zu verweisen. Aber er muss hierbei nach objektiven Kriterien in Übereinstimmung

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Rechtsschutzgarantie

Landgericht Bremen

Artikel 8 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte enthält mit der Rechtsschutzgarantie einen Grundpfeiler des Rechtsstaats: Jedermann hat gegen alle ihn in seinen Rechten verletzenden Handlungen einen Anspruch auf einen Zugang zu und ein faires Verfahren vor den innerstaatlichen Gerichten. Dieser Schutz des Artikel 8 gewährtleistet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

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