Artikel 8 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte enthält mit der Rechtsschutzgarantie einen Grundpfeiler des Rechtsstaats: Jedermann hat gegen alle ihn in seinen Rechten verletzenden Handlungen einen Anspruch auf einen Zugang zu und ein faires Verfahren vor den innerstaatlichen Gerichten.
Dieser Schutz des Artikel 8 gewährtleistet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte für jeden Menschen – unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit o.a. – und gegen jede Verletzung in einem Recht, das ihm in der Verfassung oder den Gesetzen des betreffenden Staates gewährt wird.
Artikel 8
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.
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