Missbrauchsverbot

Human Rights Council

In seinem letzten Artikel, Artikel 30, spricht die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte die Möglichkeit zu ihrem Missbrauch an. Und verbietet den Staaten, die Menschenrechte als Begründung dafür zu nehmen, seinen Bürgern (andere) Menschenrechte zu verweigern:

Artikel 30

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

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  • Human Rights Council: UN Photo/Violaine Martin